Schulische Ausbildung
Deine Berufsfachschule beginnt im September und dauert zwei Jahre. Die Ferien stimmen mit denen der öffentlichen Schulen überein. Während dieser Zeit muss jeder Schüler ein Praktikum von 160 Stunden (20 Tage mit je 8 Std.) in einer öffentlichen Apotheke absolvieren. Die Schulausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Schulische Schwerpunkte
- Arzneimittelkunde
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie
- Galenik (Arzneimittelherstellung)
- Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka
- Ernährungskunde und Diätetik
- Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde
- Körperpflegekunde
- Fachbezogene Mathematik
- Medizinproduktekunde
- Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde
- Chemisch-pharmazeutische Übungen
- Übungen zur Drogenkunde
- Galenische Übungen
- Übungen zur Abgabe und Beratung
- Apothekenpraxis einschl. QM und Nutzung digitaler Technologien
Ersthelferausbildung
Für die Prüfungszulassung zum/zur PTA ist eine Ersthelferausbildung zwingend erforderlich. Dieser Erste-Hilfe-Kurs muss 9 Stunden umfassen und wird nicht bei uns an der Berufsfachschule erteilt. Er muss von den Schülern selbst außerhalb der Schulzeit absolviert werden.
Wie aktuell muss der absolvierte Kurs sein?
Der Erste-Hilfe-Kurs darf zum Zeitpunkt zur Anmeldung der Abschlussprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Stichtag ist jeweils der 1. Juni zwei Jahre vor der Abschlussprüfung.
Beispielrechnung:
- Die Schulausbildung beginnt im September 2017.
- Voraussichtliche Zulassung zur Prüfung im Juni 2019.
- Der Ersthelferkurs muss nach dem 01. August 2017 absolviert worden sein.
Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen
ASB-Bundesgeschäftsstelle
Sülzburgstraße 140
50937 Köln
www.asb.de
Bayerisches Rotes Kreuz
Landesverband
Garmischer Straße 19-21
81373 München
www.brk.de
Malteser Hilfsdienst e.V.
Kalker Hauptstraße 22-24
51103 Köln
www.malteser.de
Die Johanniter
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Finckensteinallee 111
12205 Berlin
www.johanniter.de
Schulgeld und BAföG
Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten ist an unseren Schulen ab sofort bis auf Weiteres schulgeldfrei. Es fallen lediglich Kosten für Verbrauchs- und Verarbeitungsmittel (z. B. für Arbeitskleidung oder Bücher) an. Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen jedoch staatliche Fördergelder beantragen.
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studenten. Das BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der man eine Ausbildung ergreifen kann, die den eigenen Interessen entspricht, obwohl die Eltern sie nicht finanzieren können.