Die Prüfung
„Pharmazeutisch-technischer Assistent“
Die PTA-Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Prüfungsabschnitt findet nach den zwei Schuljahren statt.
Den zweiten Abschnitt absolvierst du im Anschluss an deine halbjährige praktische Ausbildung.
Der erste Prüfungsabschnitt besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil in den folgenden Fächern:
Schriftliche Prüfung
- Arzneimittelkunde
- Allgemeine und pharmazeutische Chemie
- Galenik
- Botanik u. Drogenkunde
Mündliche Prüfung
- Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde
- Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde
- Medizinproduktekunde
Praktische Prüfung
- Chemisch-pharmazeutische Übungen
- Übungen zur Drogenkunde
- Galenische Übungen
Du hast den ersten Abschnitt der Prüfung bestanden, wenn du in jedem Fach mindestens die Note 4 „ausreichend“ erreichst.
Beim zweiten Abschnitt deiner staatlichen Prüfung handelt es sich um eine mündliche Prüfung über die Lerninhalte des 6-Monatspraktikums (siehe auch „Praktika„) sowie den Inhalt deines Praktikum-Tagebuches und dauert ca. 30 Minuten.
Der zweite Abschnitt ist bestanden, wenn er mindestens mit „ausreichend“ (Note 4) bewertet wurde.
Bitte stelle die Zulassungsanträge zu den jeweiligen Prüfungsabschnitten rechtzeitig beim Prüfungsvorsitzenden. Hierfür benötigst du folgende Unterlagen:
Erster Abschnitt:
- Formblatt „Antrag auf Zulassung zum 1. Prüfungsabschnitt“
- Zum Zeitpunkt der Prüfung gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung über das geleistete 160-Stunden-Praktikum
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ersthelferausbildung (mind. 9 Std.)
Zweiter Abschnitt:
- Formblatt „Antrag auf Zulassung zum 2. Prüfungsabschnitt“
- Bescheinigung über die abgeleistete praktische Ausbildung in der Apotheke
- Praktikums-Tagebuch (an der Schule abzugeben)
- mehr als 2 Fächer der schriftlichen oder
- alle 3 Fächer der mündlichen oder
- mehr als ein Fach der praktischen Prüfung oder
- die mündliche Prüfung des zweiten Abschnittes
nicht bestehst, musst du vor der Wiederholungsprüfung noch einmal eine Ausbildung in der PTA-Schule bzw. eine praktische Ausbildung in der Apotheke absolvieren. Dauer und Inhalt werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit den Fachprüfern und den Beisitzern bestimmt.
Diese nochmalige Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Der Termin für die Wiederholungsprüfung wird vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt.
Zeugnisse
Selbstverständlich erhältst du nach jedem bestandenen Prüfungsabschnitt ein Prüfungszeugnis. Darüber hinaus überreichen wir dir am Ende der Ausbildung ein Gesamtzeugnis mit den Bewertungen beider Abschnitte.